Das verwendete Material ist in der Regel Band oder Blech aus Edelstahl mit Dicken von 0,4 oder 0,5 mm und einer Breite von 575 mm bei Dächern ohne Auflast. Bei Dächern mit Auflast können auch Bänder bis 1250 mm Breite eingesetzt werden.

Die zu verlegenden Edelstahlbänder werden auf die Scharenlänge geschnitten und beidseitig an den Längsseiten aufgekantet. Die Aufkantung der Scharen erfolgt nicht senkrecht (Winkel ca. 92°). Dadurch entsteht an den aneinander liegenden Scharenseiten ein Spalt von ca. 3-5 mm. Dieser Spalt übernimmt die Funktion des Dehnpuffers bei temperaturbedingten Breitenänderung der Dachhaut.



Die Verbindung der Dachhaut mit dem Dach erfolgt durch die Edelstahlschiebehafte. Diese werden längsseitig der Scharen angeordnet und mit ihrer Grundplatte auf der Dachkonstruktion befestigt. Das gleitende Teil der Schiebehafte wird im Bereich der Aufkantung der Scharen mit diesen verschweißt. Dazu wird eine Rollnahtschweißmaschine verwendet. Die dabei entstehende Schweißfalz wird mit einer zweiten Maschine umgebördelt. Dadurch werden scharfe Kanten beseitigt und ein Falz mit hoher Belastbarkeit gebildet.






Im Allg. erfolgt die Verlegung der Scharen quer zur längsten Dachausdehnung, während die Randanschlüsse in Längsrichtung zu den Dachrändern erfolgen. Dies führt zu Anschlüssen zwischen Längs- und Quernähten, die in Form von T-Verbindungen ausgeführt werden.
Der Übergang der Dachfläche zu Mauer oder Wand wird nach den hier gezeigten schematischen Darstellungen ausgeführt.